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Wärmepumpe: Förderung in Kärnten
Kärnten zahlt beim Umstieg von einer fossilen Heizung auf eine Wärmepumpe einen festen Betrag, zusätzlich zur Bundesförderung. Die Richtlinie gilt von 2026 bis 2028.
Kurz gesagt: 3.000 € vom Land, mit Solaranlage 4.500 €. Dazu bis zu 5.000 € vom Bund, dessen Zusage du für den Landesantrag brauchst.
Landesförderung Kärnten
| Höhe | 3.000 € einmalig |
|---|---|
| Solarbonus | 1.500 € zusätzlich für eine Solarthermie-Anlage ab 6 m² |
| Was ersetzt wird | Fossile Heizung (Öl, Gas, Kohle) |
| Voraussetzungen | Hauptwohnsitz, Baubewilligung mindestens 20 Jahre alt, Zusage des Bundes (KPC) liegt dem Antrag bei |
| Fernwärme | Hat Vorrang, außer der Anschluss ist nicht verfügbar oder mehr als 25 % teurer |
| Einkommensgrenze | Keine genannt |
| Gültig | 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2028 |
| Zuständig | Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 |
Dazu die Bundesförderung
Der Bund fördert über die Sanierungsoffensive den Tausch einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung gegen eine Wärmepumpe mit bis zu 5.000 € pauschal. Für eine Erdwärmepumpe mit Tiefenbohrung kommt ein Bohrbonus von 5.000 € dazu, für eine Solarthermie-Anlage ab 6 m² ein Solarbonus von 2.500 €. Restmittel 2026 gibt es ab 2. November 2026, solange das Budget reicht. Die Förderung 2027 startet am 4. Jänner 2027.
Wichtig: Registrieren vor der Bestellung, ein Energieberatungsprotokoll des Landes beilegen und von einem befugten Fachbetrieb einbauen lassen. Details unter Förderung: Bund und Länder.
So gehst du vor
- Energieberatung des Landes in Anspruch nehmen, das Protokoll brauchst du für den Antrag.
- Vor der Bestellung beim Bund registrieren (Sanierungsoffensive, Kesseltausch).
- Landesförderung prüfen und, wo nötig, ebenfalls vorab beantragen.
- Wärmepumpe von einem befugten Fachbetrieb einbauen und die alte Heizung entsorgen lassen.
- Endabrechnung mit Rechnungen einreichen.
Quellen: Land Kärnten, Infoblatt Landesförderung Heizsysteme 2026 (Kopie beim Biomasseverband); BMLUK, Kesseltausch 2027; WKO, Sanierungsoffensive. Stand 1. November 2026. Ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Richtlinie.
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Stand 1. November 2026