Wärmepumpen-CheckPreise und Förderungen: Stand 1. November 2026

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Wärmepumpe: Förderung in Kärnten

Kärnten zahlt beim Umstieg von einer fossilen Heizung auf eine Wärmepumpe einen festen Betrag, zusätzlich zur Bundesförderung. Die Richtlinie gilt von 2026 bis 2028.

Kurz gesagt: 3.000 € vom Land, mit Solaranlage 4.500 €. Dazu bis zu 5.000 € vom Bund, dessen Zusage du für den Landesantrag brauchst.

Landesförderung Kärnten

Höhe3.000 € einmalig
Solarbonus1.500 € zusätzlich für eine Solarthermie-Anlage ab 6 m²
Was ersetzt wirdFossile Heizung (Öl, Gas, Kohle)
VoraussetzungenHauptwohnsitz, Baubewilligung mindestens 20 Jahre alt, Zusage des Bundes (KPC) liegt dem Antrag bei
FernwärmeHat Vorrang, außer der Anschluss ist nicht verfügbar oder mehr als 25 % teurer
EinkommensgrenzeKeine genannt
Gültig1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2028
ZuständigAmt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11

Dazu die Bundesförderung

Der Bund fördert über die Sanierungsoffensive den Tausch einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung gegen eine Wärmepumpe mit bis zu 5.000 € pauschal. Für eine Erdwärmepumpe mit Tiefenbohrung kommt ein Bohrbonus von 5.000 € dazu, für eine Solarthermie-Anlage ab 6 m² ein Solarbonus von 2.500 €. Restmittel 2026 gibt es ab 2. November 2026, solange das Budget reicht. Die Förderung 2027 startet am 4. Jänner 2027.

Wichtig: Registrieren vor der Bestellung, ein Energieberatungsprotokoll des Landes beilegen und von einem befugten Fachbetrieb einbauen lassen. Details unter Förderung: Bund und Länder.

So gehst du vor

  1. Energieberatung des Landes in Anspruch nehmen, das Protokoll brauchst du für den Antrag.
  2. Vor der Bestellung beim Bund registrieren (Sanierungsoffensive, Kesseltausch).
  3. Landesförderung prüfen und, wo nötig, ebenfalls vorab beantragen.
  4. Wärmepumpe von einem befugten Fachbetrieb einbauen und die alte Heizung entsorgen lassen.
  5. Endabrechnung mit Rechnungen einreichen.

Quellen: Land Kärnten, Infoblatt Landesförderung Heizsysteme 2026 (Kopie beim Biomasseverband); BMLUK, Kesseltausch 2027; WKO, Sanierungsoffensive. Stand 1. November 2026. Ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Richtlinie.

Andere Bundesländer: Burgenland · Niederösterreich · Oberösterreich · Salzburg · Steiermark · Tirol · Vorarlberg · Wien

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Stand 1. November 2026