Wärmepumpen-CheckPreise und Förderungen: Stand 1. November 2026

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Heizstab und Leistungspreis: die teure Viertelstunde

Ab 2027 zahlen Haushalte einen Teil der Strom-Netzkosten nach ihrer stärksten Viertelstunde im Monat. Bei einer Wärmepumpe ist der Heizstab der größte Treiber dieser Spitze: Er zieht auf einen Schlag 5 bis 9 kW.

Das Wichtigste: Läuft der Heizstab im Winter auch nur eine Viertelstunde pro Monat, zählt diese Viertelstunde für den ganzen Monat. Mit 6 kW sind das je nach Bundesland rund 35 bis 65 € im Jahr. Eine Sperrzeit am Abend kostet nichts.

Warum gerade der Heizstab?

Der Kompressor einer Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus braucht an kalten Tagen meist 2 bis 4 kW Strom. Der elektrische Heizstab ist eine Reserve: Er springt an, wenn die Wärmepumpe allein nicht mehr nachkommt, beim Abtauen oder beim Aufheizen des Warmwassers. Übliche Heizstäbe haben 5,4 bis 8,8 kW, also mehr als die Wärmepumpe selbst.

Das Problem ist das Timing. An einem kalten Abend um 18 Uhr laufen Herd, Backrohr und Geschirrspüler, die Wärmepumpe arbeitet auf Hochtouren, und dann kommt der Heizstab dazu. So entsteht in einer Viertelstunde eine Spitze von 12 kW und mehr, obwohl der Haushalt sonst selten über 5 kW liegt.

Was das kostet

Annahme: Der Heizstab erhöht im Dezember, Jänner und Februar die stärkste Viertelstunde um 6 kW, im Dezember an der Hälfte der Tage. Von Jänner bis November 2027 kostet jedes kW gleich viel (Preise laut Entwurf der Tarifverordnung, Hauptnetzbetreiber je Bundesland):

BundeslandPreis pro kW und JahrMehrkosten Heizstab
Vorarlberg28,80 €rund 36 €
Salzburg30,24 €rund 38 €
Oberösterreich34,70 €rund 43 €
Tirol35,28 €rund 44 €
Wien35,42 €rund 44 €
Niederösterreich37,58 €rund 47 €
Steiermark46,22 €rund 58 €
Burgenland48,96 €rund 61 €
Kärnten50,54 €rund 63 €

Ab Dezember 2027 wird es teurer: Dann kostet der Teil über 10 kW voraussichtlich das 1,5-Fache. Liegt dein Haushalt mit Heizstab über 10 kW, steigen die Mehrkosten entsprechend. Je nach Netzgebiet kann sich dieser zweite Preis bis Mitte 2028 verschieben. Details unter Was die Verordnung regelt.

So vermeidest du die Spitze

  1. Sperrzeit für den Heizstab. In den meisten Reglern lässt sich der Heizstab zeitweise sperren oder auf einen Zeitraum begrenzen, etwa 17 bis 20 Uhr gesperrt. Das kann der Installateur bei der nächsten Wartung einstellen.
  2. Warmwasser in der Nacht oder mittags. Wer das Warmwasser zu Zeiten aufheizt, in denen nicht gekocht wird, nimmt den Heizstab aus der Abendspitze.
  3. Bivalenzpunkt prüfen. Ist die Wärmepumpe passend für das Haus ausgelegt, braucht sie den Heizstab nur an wenigen sehr kalten Tagen. Springt er oft an, ist die Wärmepumpe zu klein oder die Vorlauftemperatur zu hoch eingestellt.
  4. Lastmanagement. Wer zusätzlich eine Wallbox hat, kann Wärmepumpe und Auto über ein Lastmanagement abstimmen, damit beide nicht gleichzeitig voll laufen. Mehr unter Lastmanagement.

Rechne es für dein Haus

Im Wärmepumpen-Check kannst du den Heizstab ein- und ausschalten und siehst, was er in deinem Bundesland beim Leistungspreis ausmacht, zusammen mit den Heizkosten gegenüber Öl, Gas oder Pellets.

Quellen: Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung, BGBl. II Nr. 299/2026; Preise pro kW laut Entwurf der Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2027 der E-Control; Heizstab-Leistungen laut Herstellerangaben (zum Beispiel Vaillant aroTHERM, Viessmann Vitocal). Ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Muss ich den Heizstab ausbauen?

Nein. Er ist eine Reserve für sehr kalte Tage und für das Aufheizen gegen Legionellen. Es reicht, wenn er nicht zur gleichen Zeit wie Herd, Backrohr oder Wallbox läuft, etwa mit einer Sperrzeit am Abend.

Wie oft muss der Heizstab laufen, damit es teurer wird?

Eine einzige Viertelstunde pro Monat reicht. Der Netzbetreiber verrechnet die stärkste Viertelstunde des Monats, egal ob sie einmal oder jeden Tag vorkommt.

Gilt das auch, wenn ich keine Viertelstundenmessung habe?

Wer 2027 noch nicht viertelstündlich gemessen wird, zahlt statt des Preises pro kW einen Pauschalbetrag pro Zähler. Dann spielt der Heizstab für den Leistungspreis keine Rolle, der Stromverbrauch kostet aber trotzdem.

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Stand 1. November 2026