Wärmepumpen-CheckPreise und Förderungen: Stand 1. November 2026

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Ölheizung gegen Wärmepumpe tauschen

Heizöl war im September 2026 um 63 % teurer als ein Jahr davor. Wer heute mit Öl heizt, spart mit einer Wärmepumpe meist mehrere Tausend Euro im Jahr. Ein Muss ist der Tausch aber nicht.

Kurz gesagt: Keine Tauschpflicht für bestehende Ölheizungen. Bei 2.500 Litern Öl spart eine Luft-Wärmepumpe rund 2.350 bis 2.800 € im Jahr. Förderung bis 5.000 € vom Bund plus Land, aber nur, wenn du vor der Bestellung registrierst.

Gibt es eine Pflicht zum Tausch?

Nein. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz gilt seit 29. Februar 2024 und verbietet Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, nur in neuen Gebäuden. Der ursprüngliche Plan, Ölheizungen bis 2035 und Gasheizungen bis 2040 ganz zu beenden, wurde im Herbst 2023 gestrichen. Das ältere Ölkesseleinbauverbot für Neubauten ist mit dem neuen Gesetz außer Kraft getreten.

Was der Tausch spart

Ein Einfamilienhaus mit 2.500 Litern Heizöl im Jahr zahlt bei 1,83 € pro Liter rund 4.580 €. Mit einer Luft-Wärmepumpe sind es inklusive Leistungspreis ab 2027 rund 1.790 € mit Fußbodenheizung und rund 2.230 € mit Heizkörpern, bei 29 Cent pro kWh Strom. Die Ersparnis liegt also bei rund 2.350 bis 2.800 € im Jahr. Rechne es mit deinem Verbrauch im Wärmepumpen-Check.

Dazu kommen Einsparungen, die der Rechner nicht enthält: kein Rauchfangkehrer für den Ölkessel, keine Tankrevision, keine Öllieferung.

Was er kostet

Eine Luft-Wärmepumpe kostet mit Einbau im Schnitt rund 30.700 €, eine Erdwärmepumpe mit Bohrung rund 55.800 €. Bei Öl kommen oft der Ausbau des Tanks und manchmal neue Heizkörper dazu. Mit 5.000 € Bundesförderung und rund 2.350 € Ersparnis im Jahr ist eine Luft-Wärmepumpe nach etwa 11 Jahren bezahlt, mit Landesförderung früher. Details unter Was eine Wärmepumpe kostet.

In dieser Reihenfolge

  1. Energieberatung des Landes. Das Protokoll brauchst du für die Bundesförderung. Die Beratung klärt auch, ob die Heizkörper reichen.
  2. Angebote einholen, mit Heizlastberechnung. Ein seriöses Angebot nennt Heizleistung, Jahresarbeitszahl und Vorlauftemperatur.
  3. Vor der Bestellung beim Bund registrieren. Ohne Registrierung vorab gibt es keine Bundesförderung.
  4. Landesförderung prüfen, manche Länder brauchen die Zusage des Bundes. Übersicht unter Förderung nach Bundesland.
  5. Einbau durch einen Fachbetrieb, alte Heizung fachgerecht entsorgen, Endabrechnung innerhalb von 9 Monaten.
  6. Heizstab richtig einstellen. Ab 2027 zählt beim Strom die stärkste Viertelstunde. Mehr unter Heizstab und Leistungspreis.

Quellen: oesterreich.gv.at, Erneuerbare-Wärme-Gesetz; WKO, EWG kundgemacht; ORF zum Wegfall der Tauschpflicht; Heizölpreis laut Statistik Austria (Salzburg24, 16.10.2026); Kosten laut Österreichische Energieagentur, klimaHeizen 2024. Keine Rechtsberatung, ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Muss ich meine Ölheizung tauschen?

Nein. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz verbietet fossile Heizungen nur in neuen Gebäuden. Für bestehende Öl- und Gaskessel gibt es bundesweit keine Austauschpflicht. Einzelne Länder können in ihren Bauordnungen strengere Regeln haben.

Darf ich eine alte Ölheizung durch eine neue ersetzen?

Bundesrechtlich ist das nach unserem Stand nicht ausdrücklich verboten. Gefördert wird es aber nicht, und bei den aktuellen Ölpreisen rechnet es sich selten. Bitte im Einzelfall bei der Baubehörde des Landes nachfragen.

Was passiert mit dem Öltank?

Für die Bundesförderung muss die alte Heizung fachgerecht entsorgt werden. Ob der Tank ausgebaut oder stillgelegt werden muss, regelt das Land. Der Ausbau kostet zusätzlich und ist in den Anschaffungskosten oft schon enthalten.

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Stand 1. November 2026