Wärmepumpen-Check › Förderung › Steiermark
Wärmepumpe: Förderung in Steiermark
Die Steiermark hat derzeit keine allgemeine Landesförderung für den Umstieg von Öl oder Gas auf eine Wärmepumpe. Die wichtigste Förderung ist die des Bundes.
Kurz gesagt: Vom Land derzeit nichts, außer für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Bis zu 5.000 € vom Bund, bei Erdwärme bis 10.000 €.
Landesförderung Steiermark
| Allgemeine Landesförderung | Derzeit keine für den Umstieg fossil auf Wärmepumpe |
|---|---|
| Tausch einer erneuerbaren Heizung | Eigene Richtlinie 2026, Wärmepumpen sind darin derzeit nicht förderbar |
| Niedriges Einkommen | Sauber Heizen für Alle (Landesbudget 2026: 1,575 Mio. €) |
Das Land hat einen neuen Sanierungspass angekündigt. Ob er einen Baustein für die Heizung enthält, war bis Redaktionsschluss nicht bekannt. Wir tragen es nach.
Dazu die Bundesförderung
Der Bund fördert über die Sanierungsoffensive den Tausch einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung gegen eine Wärmepumpe mit bis zu 5.000 € pauschal. Für eine Erdwärmepumpe mit Tiefenbohrung kommt ein Bohrbonus von 5.000 € dazu, für eine Solarthermie-Anlage ab 6 m² ein Solarbonus von 2.500 €. Restmittel 2026 gibt es ab 2. November 2026, solange das Budget reicht. Die Förderung 2027 startet am 4. Jänner 2027.
Wichtig: Registrieren vor der Bestellung, ein Energieberatungsprotokoll des Landes beilegen und von einem befugten Fachbetrieb einbauen lassen. Details unter Förderung: Bund und Länder.
So gehst du vor
- Energieberatung des Landes in Anspruch nehmen, das Protokoll brauchst du für den Antrag.
- Vor der Bestellung beim Bund registrieren (Sanierungsoffensive, Kesseltausch).
- Landesförderung prüfen und, wo nötig, ebenfalls vorab beantragen.
- Wärmepumpe von einem befugten Fachbetrieb einbauen und die alte Heizung entsorgen lassen.
- Endabrechnung mit Rechnungen einreichen.
Quellen: Land Steiermark, Richtlinie Tausch erneuerbar betriebener Heizungssysteme 2026; Biomasseverband, Förderübersicht Steiermark 04/2026; BMLUK, Kesseltausch 2027; WKO, Sanierungsoffensive. Stand 1. November 2026. Ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Richtlinie.
Andere Bundesländer: Burgenland · Kärnten · Niederösterreich · Oberösterreich · Salzburg · Tirol · Vorarlberg · Wien
Weiterlesen
Stand 1. November 2026