Wärmepumpen-CheckPreise und Förderungen: Stand 1. November 2026

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Wärmepumpe: Förderung in Oberösterreich

Oberösterreich fördert den Kesseltausch nach Leistung der Wärmepumpe. Die Landesförderung lässt sich mit der Bundesförderung kombinieren, nicht aber mit einer zweiten Landesförderung.

Kurz gesagt: Bis 1.700 € (Luft) oder 2.800 € (Erdwärme) vom Land. Dazu bis zu 5.000 € vom Bund.

Landesförderung Oberösterreich

Luft-Wärmepumpe100 € pro kW, höchstens 1.700 €
Erdwärme (Sole/Wasser)170 € pro kW, höchstens 2.800 €
ObergrenzeHöchstens 50 % der Nettokosten
AuflagenUnter anderem Effizienz bei 55 °C Vorlauf, Schallgrenzen, Smart-Grid-Fähigkeit und eine Photovoltaik- oder Solaranlage
Mit Bund kombinierbarJa. Die Mitteilung der Bundesförderstelle wird beigelegt. Ausgeschlossen ist eine weitere Landesförderung
Zeitraum1. Jänner bis 31. Dezember 2026

Dazu die Bundesförderung

Der Bund fördert über die Sanierungsoffensive den Tausch einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung gegen eine Wärmepumpe mit bis zu 5.000 € pauschal. Für eine Erdwärmepumpe mit Tiefenbohrung kommt ein Bohrbonus von 5.000 € dazu, für eine Solarthermie-Anlage ab 6 m² ein Solarbonus von 2.500 €. Restmittel 2026 gibt es ab 2. November 2026, solange das Budget reicht. Die Förderung 2027 startet am 4. Jänner 2027.

Wichtig: Registrieren vor der Bestellung, ein Energieberatungsprotokoll des Landes beilegen und von einem befugten Fachbetrieb einbauen lassen. Details unter Förderung: Bund und Länder.

So gehst du vor

  1. Energieberatung des Landes in Anspruch nehmen, das Protokoll brauchst du für den Antrag.
  2. Vor der Bestellung beim Bund registrieren (Sanierungsoffensive, Kesseltausch).
  3. Landesförderung prüfen und, wo nötig, ebenfalls vorab beantragen.
  4. Wärmepumpe von einem befugten Fachbetrieb einbauen und die alte Heizung entsorgen lassen.
  5. Endabrechnung mit Rechnungen einreichen.

Quellen: Land Oberösterreich, Kesseltausch; BMLUK, Kesseltausch 2027; WKO, Sanierungsoffensive. Stand 1. November 2026. Ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Richtlinie.

Andere Bundesländer: Burgenland · Kärnten · Niederösterreich · Salzburg · Steiermark · Tirol · Vorarlberg · Wien

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Stand 1. November 2026